Patienten und Eltern besitzen ein Erstzugangsrecht, das heißt eine Überweisung ist nicht notwendig. In den ersten probatorischen Stunden wird geprüft, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Art und Schwere diese hat. Dies passiert im Gespräch oder bei Kindern auch in der Spielbeobachtung.
Informationen zu Symptomen, Symptombeginn, wichtigen Entwicklungsaufgaben und der Verlauf der Erkrankung werden zusammengetragen. Am Ende der Probatorik erhalten die Patienten einen Behandlungsvorschlag (Indikation) oder weiterführende Empfehlungen.